Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nur-Flug Buchungen

Diese Seite drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Nur-Flug Buchungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Nur-Flug Buchungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Buchenden und der UKS Touristik GmbH & Co. KG (nachfolgend bezeichnet als "UKS Touristik") zustande kommenden Beförderungsvertrages. UKS Touristik GmbH & Co. KG verkauft und vermittelt Flüge zwischen verschiedenen Flughäfen, es gelten ergänzend die Beförderungsbedingungen (ABB) der jeweiligen Fluggesellschaft.
 
1. Buchung der Flugbeförderung
 
1.1. Für alle Buchungswege, ob über einen Reisebürovermittler, oder direkt bei UKS Touristik GmbH & Co. KG, telefonisch, online etc. gilt:

  • Bei der Buchung hat der Buchende eine Kontaktadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben, über die er auch nach der Buchung bis zur vollständigen Durchführung der gebuchten Flugbeförderung für erforderliche Mitteilungen erreichbar ist (u.a. nach Art. 11 Abs. 3 VO 2111/05 (EG) und Art. 5 I c VO 261/2004 (EG).
  • Der gebuchte Flug gilt nur für die bei Buchung genannten Fluggäste und ist, sofern in diesen Bestimmungen oder der Tarifbeschreibung nicht anders vereinbart, nicht übertragbar.
  • Beim Buchungsvorgang ist der tatsächliche, mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderreisepass o.ä.) übereinstimmende Vor- und Nachname des Fluggastes / der Fluggäste anzugeben. Kostenfreie Namensänderungen sind nur bei nachgewiesenen standesamtlichen Änderungen zwischen Buchung und Abflug möglich.
 
Der Buchende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Passagieren, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
 
1.2. Für die Buchungsunterlagen und Flugtickets gilt:
  • Es werden keine Papiertickets ausgestellt oder zugesandt. Der Fluggast erhält bei Buchung eine Buchungsbestätigung mit Buchungsnummer und nach Zahlung des Flugpreises ein E-Ticket per E-Mail.
 
1.3. Hinsichtlich der Preise / Preisanpassungsvorbehalt gilt Folgendes:
  • Es gelten die mit der Buchung bestätigten Leistungen und Preise. Diese gelten nur für die Beförderung vom gebuchten Abflugs- zum Bestimmungsort für den auf dem E-Ticket genannten Fluggast und die genannten Flugzeiten. Die Zahlung ist bei Buchung fällig.
  • In einigen Ländern können ggf. Steuern und sonstige Abgaben durch Behörden oder Flughafenunternehmen direkt vom Fluggast verlangt werden. Diese sind deshalb nicht im Flugpreis enthalten und sind vom Fluggast zusätzlich zu zahlen.
  • UKS Touristik GmbH & Co. KG behält sich vor, den mit der Buchung bestätigten Flugpreis nachträglich zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Flugreisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und auch nicht von UKS Touristik GmbH & Co. KG vorhersehbar oder vermeidbar waren. Die Erhöhung ist dann zulässig, wenn passagierbezogene Flughafen- oder sonstige Gebühren, Zuschläge und/oder Entgelte neu eingeführt werden oder sich nachträglich um mindestens 10 % erhöhen und dies dem Fluggast unverzüglich, und spätestens am 21. Tag vor dem Flugreisetermin mitgeteilt wird. Die passagierbezogene Erhöhung wird unmittelbar pro Fluggast umgewälzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtflugpreises ist der Fluggast berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Fluggast hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung von UKS Touristik GmbH & Co. KG über die Preiserhöhung ihr gegenüber geltend zu machen.
 
2. Zahlung
 
2.1. Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das in der Rechnung benannte Bankkonto von UKS Touristik GmbH & Co. KG. Bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Zahlung (Zahlungsverzug) ist die UKS Touristik GmbH & Co. KG berechtigt, Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe sowie eine Bearbeitungsgebühr zur Geltendmachung des Verzugsschadens in Höhe von EUR 10,00 zu verlangen, die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Zu fehlender bzw. nicht rechtzeitiger Zahlung zählt auch der Fall, dass ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der aus der Buchung entstandenen Forderung verweigert.
 
2.2. Im Falle der Rückbelastung (d.h. wenn der von UKS Touristik GmbH & Co. KG bei dem von dem Kunden angegebenen Kreditinstitut oder Kreditkartenunternehmen eingezogene Betrag ganz oder teilweise rückbelastet oder in sonstiger Weise geltend gemacht wird) ist eine Rückbelastungs-/Schadenspauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Buchung an die UKS Touristik GmbH & Co. KG zu entrichten. In allen vorgenannten Fällen bleibt dem Fluggast das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass UKS Touristik GmbH & Co. KG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
 
3. Umbuchung, Stornierung / Nichtantritt des Fluges
 
3.1. Bei Umbuchungen (= anderer Fluggast oder anderer Flugtermin) sind die jeweiligen Tarifbedingungen zu beachten. Eine Umbuchung ist bis zu einem Zeitraum von 24 Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit möglich. Eine Umbuchung liegt vor, wenn bei noch freien Sitzplatzkapazitäten auf Wunsch des Fluggastes der Flugtermin in der gültigen Flugplanperiode oder ein (oder mehrere) Fluggäste vor den einzelnen Abflügen geändert werden, ohne dass sich die Gesamtanzahl der Fluggäste ändert.
 
3.2. Die Stornierung eines gebuchten Fluges oder einer anderen bestätigten Zusatzleistung (z.B. Tierbeförderung, Sitzplatzreservierung, Sondergepäck) muss UKS Touristik GmbH & Co. KG schriftlich per E-Mail unter Angabe der Buchungsnummer vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Entscheidend ist das Eingangsdatum bei UKS Touristik GmbH & Co. KG. Nach Reiseantritt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Wird ein gebuchter Flug entweder storniert oder nicht angetreten (sei es wegen Nichterscheinens des Fluggastes oder wegen Vorlage nicht vollständiger Reiseunterlagen bei Abfertigung o.ä.) bleibt der Fluggast zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, es sei denn, der zum Nichtantritt oder zur Stornierung führende Umstand ist von UKS Touristik GmbH & Co. KG zu vertreten. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Passagierbezogene Entgeltanteile (wie pro Passagier berechnete Gebühren oder Entgelte) sind abzuziehen, für die Erstattung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dem Fluggast bleibt es unbenommen, in den oben genannten Fällen nachzuweisen, dass UKS Touristik GmbH & Co. KG durch den Nichtantritt des Fluges kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Gebuchte Zusatzleistungen werden generell nicht erstattet. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
 
4. Änderungen / Flugzeitänderungen nach Vertragsschluss
 
Es ist möglich, dass nach Buchung Flugzeitenänderungen vorgenommen werden müssen. Wenn möglich, wird UKS Touristik GmbH & Co. KG den Fluggast über die Änderung informieren. Bei Vornahme einer nennenswerten Änderung, die für den Fluggast nicht annehmbar ist und wenn keine Umbuchung auf einen annehmbaren Flug möglich ist, hat der Fluggast das Recht auf Erstattung des Flugpreises. Sonstige Rechte des Fluggastes bleiben unberührt. UKS Touristik GmbH & Co. KG ist - soweit erforderlich - berechtigt, das Fluggerät oder die flugdurchführende Airline zu ändern und die Beförderung ganz oder teilweise auf Dritte/Erfüllungsgehilfen zu übertragen, wobei UKS Touristik GmbH & Co. KG für die gebuchte Beförderung weiterhin verantwortlich bleibt. Für den Fall des Wechsels zu einem anderen Luftfahrtunternehmen wird UKS Touristik GmbH & Co. KG, unabhängig vom Grund des Wechsels, unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Fluggast so rasch wie möglich über die Änderungen informiert wird. In jedem Fall wird der Fluggast bei der Abfertigung, spätestens jedoch beim Einstieg unterrichtet, (EG-VO 2111/05).
 
5. Haftung
 
Bezüglich der Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der MHS-Aviation, welche Bestandteil dieser AGB sind. (Auszug: Die Haftung bei der vorliegenden Beförderung von Personen sowie von Fracht und Gepäck gelten die Haftungsbeschränkungen des Luftverkehrsgesetzes, der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 vom 09.10.1997 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/02 geänderten Fassung ("VO (EG) 2027/97"), des Übereinkommens vom 28.05.1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr ("Montrealer Übereinkommen"), bzw. des Warschauer Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts vom 12.10.1929 in der Fassung des Haager Protokolls vom 28.09.1955, je nachdem, ob es sich um eine nationale oder internationale Beförderung im Sinne des Warschauer Abkommens bzw. des Montrealer Übereinkommens handelt.) Für Irrtümer oder Auslassungen in Flugplänen oder anderen Veröffentlichungen von Verkehrszeiten sowie für Auskünfte von Agenten, Bediensteten oder Bevollmächtigten von UKS Touristik GmbH & Co. KG im Hinblick auf Daten, Abflug- und Ankunftszeiten oder die Flugdurchführung haftet UKS Touristik GmbH & Co. KG nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ausschluss und Beschränkungen der Haftung von UKS Touristik GmbH & Co. KG gelten sinngemäß auch zugunsten ihrer Agenten, Bediensteten, Vertretern. Der Gesamtbetrag, der etwa von UKS Touristik GmbH & Co. KG und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für UKS Touristik GmbH & Co. KG geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten. Jeglicher Haftungsausschluss nach diesen Bestimmungen gilt auch für Fluggäste, die kostenlos oder mit einem Sondertarif fliegen, der für die Öffentlichkeit nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist.
 
6. Datenschutz und Datensicherheit
 
UKS Touristik GmbH & Co. KG ist im Rahmen der Vertragsdurchführung unter Beachtung der DSGVO befugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt. Diese Verarbeitung oder Nutzung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu folgenden Zwecken: Vornahme von Reservierungen, Erwerb eines Flugscheins, Erwerb zusätzlicher Dienstleistungen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs; Entwicklung und Bereitstellung von Dienstleistungen, Erleichterung von Einreise- und Zollabfertigungsverfahren. Zu diesen Zwecken wird UKS Touristik GmbH & Co. KG ermächtigt, diese Daten zu erheben, zu speichern, zu verändern, zu sperren, zu löschen, zu nutzen und sie an eigene Geschäftsstellen, bevollmächtigte Vertreter, sowie an diejenigen, die die oben genannten Dienstleistungen im Auftrag von UKS Touristik GmbH & Co. KG bereitstellen, zu übermitteln. UKS Touristik GmbH & Co. KG ist ferner berechtigt, die Passdaten und die im Zusammenhang mit der Luftbeförderung verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten an Behörden im In- und Ausland zu übermitteln, wenn das jeweilige Übermittlungsverlangen der Behörde aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen erfolgt und somit für die Erfüllung des Beförderungsvertrages erforderlich ist. Die Kenntnisnahme unserer Datenschutzerklärung unter der Adresse www.uks-touristik.de/datenschutz und der Informationspflichten gem. Art. 13 DSGVO wird mit der Buchung bestätigt.
 
7. Sonstige Bestimmungen
 
7.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt. Es gelten ergänzend, als Bestandteil dieser AGB, die MHS-Aviation Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) sowie im Falle der Buchung bei einem "Flugreise-Veranstalter" dessen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten für die Flugabwicklung vorrangig die MHS-Aviation ABB, dann die AGB von UKS Touristik GmbH & Co. KG und sodann die AGB des "Flugreise-Veranstalters".  
7.2. Der Beförderungsvertrag und diese AGB unterliegen deutschem Recht. Der Gerichtstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.  
7.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; Anmeldefristen
  • Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckbeschädigung und- verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den flugverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige ("P.I.R.") der zuständigen Fluggesellschaft schriftlich anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen auf Grund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäck-Beschädigung binnen 7 Tagen, bei Gepäck-Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks zu erstatten.
  • Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung / Verspätung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft ("P.I.R.") innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
 

Stand: 06.02.2024.
 

UKS Touristik GmbH & Co. KG
Friedrich-Ebert-Str. 147
34119 Kassel

Seitenanfang